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Nein, ein Übertrag ist nicht möglich. Willst du Produkte, in die du bereits investiert bist, auch im Altersvorsorgedepot haben, musst du diese neu erwerben. Dabei solltest du beachten, dass der jährliche förderfähige Maximalbetrag 3.000 Euro (bzw. 3.500 Euro ab 2030) beträgt.
Das ist jedem selbst überlassen. In anderen Ländern zeigt sich, dass viele Menschen nach dem ersten Einstieg gern weitere Investments tätigen – und das nicht nur, um fürs Alter vorzusorgen, sondern auch, um andere Sparziele zu erreichen. Dafür eignet sich ein weiteres Depot. Notwendig ist darüber hinaus ein weiteres Depot, wenn man in Derivate oder Unternehmensanleihen investieren möchte, denn diese sind im Altersvorsorgedepot bisher nicht gestattet.
Reinvestiert. Das Altersvorsorgedepot soll dem Vermögensaufbau für die Rente dienen und ist vorher nicht prämienunschädlich verfügbar.
Ja – aber mit Einschränkungen. Mit der regulären Auszahlung kannst du frühestens im Alter von 65 beginnen, der späteste Zeitpunkt für den Auszahlungsstart ist 70. Dies gilt auch für Menschen, die früher oder später in Rente gehen. Willst du dir das Geld vorher auszahlen lassen, musst du in der Regel die bereits erhaltenen Zulagen zurückgeben und Gewinne nachversteuern. Eine Ausnahme gibt es bei der Eigenheim-Förderung. Dabei ist zu beachten, dass Anbieter nicht verpflichtet sind, diese Entnahmemöglichkeit anzubieten.
Ja, da der Vertrag vom Ruhestand getrennt ist. Egal, wann du in Rente gehst, du kommst frühestens mit 65 premienunschädlich an das Altersvorsorgedepot.
Kapitalanlageprodukte können jederzeit verkauft und neue gekauft werden. Die Erträge aus Verkäufen in der Einzahlungsphase bleiben steuerfrei.
In der Einzahlungsphase bleiben Zinsen und Dividenden steuerfrei. In der Auszahlungsphase fällt der dann gültige private Steuersatz an.
Ja. In den ersten 5 Jahren darf der Anbieter hierfür bis zu 150 EUR verlangen, danach muss es kostenfrei sein.
In diesem Fall muss das Kapital umgeschicht werden.
Nein.
Jede Bundesbürgerin und jeder Bundesbürger, die oder der in den gesetzlichen Rententopf einzahlt, kann maximal ein Altersvorsorgedepot führen. Es gibt aber verschiedene Altersvorsorgeprodukte, die gefördert werden – jede*r darf maximal zwei solcher Verträge besitzen, die aber nicht der gleichen Kategorie angehören dürfen. Der Gesetzgeber unterteilt in die folgenden Kategorien:
· Garantieprodukte
· Altersvorsorgeverträge (z. B. Riester mit 80 % Garantie)
· Altersvorsorgedepots
· Referenzdepotverträge
· Betriebliche Altersvorsorge
Grundsätzlich ist das Vermögen aus dem Altersvorsorgedepot in der Einzahlungsphase wie auch in der Auszahlungsphase vererbbar. In diesem Fall muss aber die steuerliche Förderung zurückgezahlt werden (konkret sind dies die Zulagen sowie die „aus dem Sonderausgabenabzug gesondert festgestellten Beträge“, also die eventuellen Steuerersparnisse). Möglich ist aber auch eine Übertragung des Vermögens auf ein auf den Namen der Ehepartnerin bzw. des Ehepartners lautenden Altersvorsorgevertrag. Nicht vererbbar ist das Vermögen, wenn sich die Inhaberin bzw. der Inhaber des Depots für eine lebenslange Leibrente entschieden hat und sich zum Todeszeitpunkt bereits in der Auszahlungsphase befindet.
Die Förderung und Absetzbarkeit gilt für Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, sofern sie einen jährlichen Eigenbeitrag in Höhe von mindestens 120 Euro in das Altersvorsorgedepot investieren. Ebenfalls förderberechtigt sind die Ehepartnerinnen und -partner sowie eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner von förderberechtigten Personen, sofern sie gewisse Voraussetzungen erfüllen (u. a. müssen auch sie die jährliche Mindestsparleistung erreichen und dürfen während des gesamten Jahres nicht dauerhaft getrennt gelebt haben). Die Höhe der Zulagen richtet sich nach den Beitragszahlungen der unmittelbar förderberechtigten Person. Die mittelbar förderberechtigen Personen erhalten allerdings nur die Zulagen, sie haben keinen eigenen Soderausgabenabzugsbetrag. Für Selbstständige und freiwillig Versicherte, die nicht in diese Gruppe fallen, ist ein anderes Produkt geplant.
Das Altersvorsorgedepot hat keine Beitragsgarantie, woraus sich weit größere Renditechancen ergeben. Die Kosten sind ebenfalls niedriger und die Förderlogik ist weitaus verständlicher und einfacher als bei der Riester-Rente. Zudem gibt es beim Altersvorsorgedepot keine Verrentungspflicht, das heißt: Du musst nicht die Option der lebenslangen Leibrente wählen, sondern kannst stattdessen auch einen zeitlich festgelegten Auszahlungsplan vereinbaren.
Ja.