Alters-vorsorgedepot

Der Gamechanger für die Rente 

Altersvorsorgedepot

Wir erklären alles rund um die staatlich geförderte private Rente

Hier findest du aktuelle Informationen zum Altersvorsorgedepot

Ab dem 1. Januar 2026 soll es für Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland die Möglichkeit geben, über das Altersvorsorgedepot einen Kapitalstock für ihre Rente aufzubauen. Die staatlich geförderte private Rente soll das Potenzial der Kapitalmärkte nutzen und mit langfristigen Anlagen in Kapitalmarktprodukte attraktive Renditen generieren, um die Rentenlücke zu schließen. Die aktuellen Infos rund um das Vorsorgedepot stellen wir euch hier bereit. 

Warum braucht Deutschland das Altersvorsorgedepot?

Das gesetzliche Rentensystem steht in Deutschland vor einem Finanzierungsproblem: Es gibt immer mehr Rentner (die auch noch viel älter werden) und immer weniger Menschen, die in die Rentenversicherung einzahlen.

Für das Rentensystem ist dies deshalb ein Problem, weil es durch Umlagen finanziert wird: Denn anders, als viele denken, zahlt man nicht für sich selbst in die Rentenversicherung ein, sondern die erwerbstätigen Menschen erwirtschaften die Rente für die nicht mehr Erwerbstätigen. Bei einer alternden Bevölkerung heißt das, dass es immer weniger Menschen werden, die eine immer größere Bevölkerungsgruppe mitfinanzieren müssen. Die Folgen: finanzielle Mehrbelastung der arbeitenden Bevölkerung, Rentenkürzungen, größerer Bedarf an staatlichen Subventionen.

Im Klartext bedeutet das: Die Altersvorsorge in Deutschland ist in ihrer aktuellen Form nicht finanzierbar und muss zwingend reformiert werden. Da es unwahrscheinlich ist, dass eine adäquate und langfristig tragbare Lösung für die gesetzliche Rente gefunden wird, muss die Rentenlücke über staatlich geförderte private Altersvorsorgen geschlossen werden.

In Deutschland wurden zu diesem Zweck die Rürup-Rente und die Riester-Rente eingeführt – Programme, die als gescheitert bezeichnet werden können. Nun plant das Bundesfinanzministerium (BMF), neben dem Generationenkapital (auch Aktienrente genannt) die Einführung des Altersvorsorgedepots.

 

3 Fakten zur Rentenlücke

Frauen sind besonders betroffen

Im Durchschnitt liegt das Alterseinkommen von Frauen 30 % unter dem der Männer. Lässt man Witwenrenten aus der Rechnung raus, sind es sogar 40 %. 

Rentenniveau sinkt

Die Deutsche Rentenversicherung schätzt, dass das Rentenniveau bis 2035 auf 45,8 % des Netto-einkommens fallen wird. Zum Vergleich: 2021 lag es bei 49,4 %, 2000 bei 52,9 %.

Erwerbsfähige finanzieren mehr Renten

Laut Destatis lag der Altenquotient (Anzahl der 65-jährigen und älteren Menschen je 100 Erwerbsfähige) Anfang der 2000er bei knapp 27 %, heute sind es fast 37 %. Laut Prognose wird er Ende der 2030er mehr als 49 % betragen.

Welchen Einfluss könnte das Altersvorsorgedepot auf die Gesellschaft haben?

Auf individueller Ebene ist das Ziel klar: Das Altersvorsorgedepot soll die persönliche Altersvorsorge sichern und die Rentenlücke schließen. Gleichzeitig kann die Einführung dieser „Kapitalmarktrente“ aber auch eine große Auswirkung auf die deutsche Aktienkultur und damit auf die deutsche Wirtschaft haben.

In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass eine regelmäßige Nachfrage nach Kapitalmarktprodukten die Finanzmärkte stabilisiert. Zudem kann eine breite Kapitalbildung durch Vorsorgedepots das Wirtschaftswachstum fördern, indem sie Investitionen in Unternehmen unterstützt und zur Kapitalverfügbarkeit beiträgt. Das bedeutet also: Je mehr Menschen das Angebot des Vorsorgedepots annehmen, desto besser. 

Eine breite Kapitalbildung kann durch Vorsorgedepots das Wirtschaftswachstum fördern, indem sie Investitionen in Unternehmen unterstützt und zur Kapitalverfügbarkeit beiträgt.

Eine hohe Beteiligung hat zudem das Potenzial, die soziale Akzeptanz des Systems zu erhöhen – und es damit für politische Entscheidungsträger attraktiver machen, das System zu unterstützen oder auszubauen. Dies könnte zu verbesserten regulatorischen Rahmenbedingungen und zusätzlichen staatlichen Anreizen führen.

Und nicht nur das: Es dürfte auch zu einer höheren Akzeptanz von ETFs und Aktien führen und so dafür sorgen, dass die Menschen auch außerhalb des Vorsorgedepots in Wertpapiere investieren und damit ein Vermögen aufbauen können. Andere Länder – wie beispielsweise die USA mit ihrem 401k-Plan – haben dies mit Bravour vorgemacht.

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Kurz gesagt soll das Altersvorsorgedepot den deutschen Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, sowohl die Chancen des Kapitalmarktes als auch das exponentielle Vermögenswachstum des Zinseszinseffektes zu nutzen, um für den Ruhestand vorzusorgen und die Rentenlücke zu schließen. Im Gegensatz zur umlagefinanzierten Rente ist das Altersvorsorgedepot kapitalgedeckt. Das heißt: Die Beitragsleistenden beziehen ihre private Rente direkt aus dem von ihnen angelegten Kapital und den Erträgen. 

In welche Produkte kann im Rahmen des Altersvorsorgedepots investiert werden?

Die Anlegerinnen und Anleger haben bei der Zusammenstellung ihres Depots freie Hand – innerhalb eines gewissen Rahmens. Somit können sie sich ihr Portfolio entsprechend den eigenen Vorlieben und dem persönlichen Risikoprofil zusammenstellen, wobei sehr risikoreiche Anlageprodukte, die für eine Altersvorsorge ungeeignet sind, auch nicht für das Altersvorsorgedepot zugelassen sind. Das Kapitalmarktrisiko tragen die Anlegenden selbst; wer bei der Geldanlage (vergleichsweise) risikobereiter agiert, hat aber demnach langfristig auch höhere Renditechancen.

Zugelassene Produkte

  • Investmentfonds und ETFs der Risikoklassen 1–5 Staatsanleihen von EU-Mitgliedsstaaten 
  • Schuldverschreibungen europäischer Institutionen, deutscher Länder und Gemeinden, anderer deutscher Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • Aktien, die an einer deutschen oder der EU bzw. dem Europäischen Wirtschaftsraum zugehörigen Börse gelistet sind

Nicht zugelassene Produkte

  • Unternehmensanleihen
  • Derivate (wie z. B. Optionsscheine, Futures, Swaps)
  • Krypto-Assets 

Welche Förderungen und steuerlichen Vorteile gelten für das Altersvorsorgedepot?

Allgemeine Förderung
Für jeden selbst eingezahlten Euro will der Staat 20 Cent beisteuern, sofern der selbst eingezahlte Betrag im Jahr mindestens 120 Euro beträgt. Die Obergrenze des förderfähigen Eigenbetrags soll bis 2029 bei 3.000 Euro jährlich liegen und ab 2030 auf 3.500 Euro angehoben werden. Daraus ergibt sich eine maximale staatliche Zulage von 600 Euro bzw. 700 Euro im Jahr.

Extra-Förderungen 
Für Geringverdiener mit jährlichem Einkommen von bis zu jährlich 26.250 Euro ist eine zusätzliche Förderung von 175 Euro im Jahr geplant. Auch Berufseinsteiger unter 25 Jahren sollen mit einer Extra-Förderung einen weiteren Anreiz erhalten, schon früh für die eigene Altersvorsorge zu sparen: Bis zu 3 Jahre lang sollen sie jährlich 200 Euro im Jahr erhalten können. 

Eltern erhalten ebenfalls eine Extra-Förderung. Wie die Grundförderung berechnet sich diese aus dem selbst geleisteten Beitrag: Für jeden eingezahlten Euro erhält der begünstigte Elternteil pro Kind 25 Cent zusätzlich vom Staat – dabei beträgt die Maximalförderung pro Kind im Jahr maximal 300 Euro, sie ist also schon ab 1.200 Euro Eigenleistung gedeckelt. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Förderung pro Kind ungeteilt an einen Elternteil ausgezahlt wird. Sie soll an das Kindergeld geknüpft werden, sodass im Regelteil der Elternteil, der das Kindergeld erhält, für den gleichen Zeitraum auch die Extra-Förderung erhält.

 

Staatliche Förderung auf einen Blick

Allgemeine
Förderung

· 0,20 € je 1 € Eigenbeitrag 
· mind. 120 € Eigenbeitrag p. a.
· max. 3.000 € (ab 2030
3.500 €) Eigenbeitrag p. a. 

Extra-Förderung für
Geringverdienende
 

· 175 € p. a.  
· mind. 120 € Eigenbeitrag p. a.
· max. Einkommen: 26.250 € p. a.

Extra-Förderung
für Eltern 

· 0,25 € je 1 € Eigenbeitrag 
· mind. 120 € Eigenbeitrag 
· max. 300 € Förderung p. a. je Kind 
  

Extra-Förderung für
Berufseinsteigende U25
 

· 200 € p. a.  
· mind. 120 € Eigenbeitrag p. a. 
· Förderzeitraum max. 3 Jahre  

Staatliche Förderung auf einen Blick

Allgemeine
Förderung

· 0,20 € je 1 € Eigenbeitrag 
· mind. 120 € Eigenbeitrag p. a.
· max. 3.000 € (ab 2030
3.500 €) Eigenbeitrag p. a. 

Extra-Förderung für
Geringverdienende
 

· 175 € p. a.  
· mind. 120 € Eigenbeitrag p. a.
· max. Einkommen: 26.250 € p. a.

Extra-Förderung
für Eltern 

· 0,25 € je 1 € Eigenbeitrag 
· mind. 120 € Eigenbeitrag 
· max. 300 € Förderung p. a. je Kind 
  

Extra-Förderung für
Berufseinsteigende U25
 

· 200 € p. a.  
· mind. 120 € Eigenbeitrag p. a. 
· Förderzeitraum max. 3 Jahre  

Steuerliche Vorteile

Geplant ist, dass die eingezahlten Beträge bis zur oben genannten Obergrenze von 3.000 bzw. später 3.500 Euro von der Steuer abgesetzt werden können. Wichtig: Hier gilt eine Günstigerprüfung. Es wird also nur die Differenz zwischen dem Förderbetrag und der steuerlichen Rückerstattung gutgeschrieben, sofern Letztere über dem Förderbetrag liegt.

Beispiel: Erhält man 600 Euro Förderung und eine Rückerstattung durch das Finanzamt in Höhe von 500 Euro, dann entfällt die Auszahlung, da diese durch die Förderung bereits ausgeglichen wurde. Erhält man 600 Euro Förderung und eine Rückerstattung durch das Finanzamt in Höhe von 900 Euro, dann werden noch 300 Euro vom Finanzamt ausgezahlt.

Zudem sollen alle Erträge, die im Altersvorsorgedepot erwirtschaftet werden, während der Einzahlungsphase komplett steuerfrei bleiben – egal, ob sie aus Verkäufen oder durch Ausschüttungen wie Dividenden entstehen. Dadurch kann der Zinseszinseffekt, der über einen langfristigen Anlagezeitraum eine enorme Wirkung entfalten kann, ungestört wirken. Die Versteuerung erfolgt später in der Auszahlungsphase, planmäßig zum dann gültigen persönlichen Steuersatz. 

Wie ist die Auszahlung geregelt?

Das Altersvorsorgedepot ist ganz klar als Rentenprodukt konzipiert: Die Depotinhaberinnen und Depotinhaber können die Auszahlungsphase zwischen 65 und 70 starten. Zudem sieht der Gesetzesentwurf vor, dass das erwirtschaftete Kapital in Raten als Rente ausgezahlt wird. Dabei sollen die Depotinhaberinnen und Depotinhaber zwischen einer lebenslangen Rente und einem Auszahlungsplan, der mindestens bis zum Alter von 85 Jahren läuft, wählen können. Der Gesetzesentwurf sieht zudem vor, dass die Depotinhaberinnen und -inhaber zum Start der Auszahlungsphase über 30 Prozent des Kapitals direkt verfügen können. Ebenso sollen sie über die von diesem Zeitpunkt an generierten Erträge frei verfügen können, sie also entweder auszahlen lassen oder reinvestieren.

Welche rechtlichen Voraussetzungen gelten für das Altersvorsorgedepot?

Die Förderangebote und die steuerliche Absetzbarkeit gelten nur für Pflichtversicherte der gesetzlichen deutschen Rentenversicherung. Für Menschen, die nicht zu dieser Gruppe gehören, soll es ein separates Produkt geben.  

Aufgrund der Förderung und der steuerlichen Sonderbehandlung ist es zwingend notwendig, das Altersvorsorgedepot getrennt von etwaigen anderen Depots laufen zu lassen.

Potenzielle Anbieter des Depots – wie beispielsweise traditionelle Banken, Online-Broker oder Neo-Broker – werden einen Antrag an das Bundeszentralamt stellen müssen, um sich zertifizieren zu lassen. Dieses überprüft, ob der vorgestellte Altersvorsorgevertrag förderfähig ist. Die relevanten Daten und Konditionen der Anbieter sollen zudem auf einer digitalen Vergleichsplattform zur Verfügung gestellt werden. Als Trägerin der Plattform nennt der Gesetzesentwurf die BaFin. Übrigens: Ein Anbieterwechsel soll jederzeit möglich sein. In den ersten fünf Jahren nach Vertragsschluss darf der bisherige Anbieter hierfür Kosten in Höhe von 150 Euro in Rechnung stellen, nach Ablauf der Frist muss die Übertragung kostenfrei sein.

Pro Person kann maximal ein Altersvorsorgedepot eröffnet werden. Es gibt aber neben dem Depot noch weitere private bzw. betriebliche Altersvorsorgeprodukte, die gefördert werden – Anlegerinnen und Anleger dürfen maximal zwei dieser Verträge besitzen, die aber nicht der gleichen Kategorie angehören dürfen. Der Gesetzgeber unterteilt diese in Altersvorsorgedepots, Garantieprodukte, Altersvorsorgeverträge (z. B. Riester-Rente ohne 100 Prozent Garantie), Referenzdepotverträge und die Betriebliche Altersvorsorge.

Beispielrechnungen Altersvorsorgedepot: verschiedene Szenarien

Um nicht nur die Förderungen, sondern auch den Zinseszinseffekt zu veranschaulichen, haben wir für euch verschiedene Szenarien einmal durchgerechnet* – jeweils mit Mindestsparbetrag (120 Euro p. a.), anfänglichem Höchstsparbetrag (3.000 Euro p. a., die geplante Erhöhung auf 3.500 Euro ist in diesem Beispiel nicht einberechnet) und einem mittleren Szenario (1.200 Euro p. a.). Für alle Szenarien nehmen wir der Einfachheit halber an, dass das Kapital über einen Sparplan in einen ETF investiert wird und die monatliche Sparrate über die gesamte Spardauer gleich bleibt. Zudem legen wir eine durchschnittliche Rendite von 8,0 Prozent (angelehnt an die langfristige historische Entwicklung des MSCI World) zugrunde. Zudem gehen wir davon aus, dass maximal eine Extra-Förderung beansprucht wird. 

Szenario 1: reguläre Förderung

Um zu rekapitulieren: Für alle, die sich für ein Altersvorsorgedepot entscheiden, gilt zunächst die reguläre Förderung von 20 Cent je eingezahltem Euro – unabhängig vom Einkommen. Die einzige Bedingung ist, dass mindestens 120 Euro im Jahr über das Altersvorsorgedepot investiert werden müssen. Bei einem jährlichen Höchst-Eigenbeitrag in Höhe von 3.000 Euro ergibt dies maximal 600 Euro pro Jahr. 

Szenario 1: Beispielrechnung

Szenario 2: Förderung für Berufseinsteigende unter 25 

Berufseinsteigende unter 25 Jahren können maximal 3 Jahre lang eine Zusatz-Förderung in Höhe von 200 Euro pro Jahr erhalten. Für unser Beispiel gehen wir davon aus, dass die Förderung direkt nach Vertragsabschluss beginnt und über die vollen 3 Jahre beansprucht wird. Damit erhöht sich die Gesamtförderung über die volle Einzahlungsdauer unabhängig vom Sparbetrag (sofern die Mindesthöhe erreicht wird) um insgesamt 600 Euro. Nach 40 Jahren läge das Endkapital also je nach Sparbetrag bei gerundet 50.630 Euro, 400.910 Euro oder 984.720 Euro. 

Szenario 3: Förderung für Geringverdienende

Für Menschen, deren jährliches Einkommen 26.250 Euro nicht übersteigt, sieht die Extra-Förderung unabhängig vom jährlichen Sparbetrag (sofern die Mindesthöhe erreicht wird) eine Extra-Zulage in Höhe von jährlich 125 Euro vor. Für unser Beispiel nehmen wir an, dass das Jahreseinkommen während der gesamten Ansparphase nicht mehr als 26.250 Euro beträgt. Die Sparrate von 250 Euro im Monat ist hier im Regelfall eher unwahrscheinlich (eventuelle Ausnahme: Die Lebenspartnerin bzw. der Lebenspartner verdient den Hauptunterhalt), wir haben sie der Vollständigkeit halber aber trotzdem mit aufgenommen. Hier ergäbe sich nach einer Anspardauer von 40 Jahren je nach Sparrate gerundet 72.720 Euro, 423.000 Euro oder 1.006.810 Euro. 

Szenario 4: Förderung für Eltern

Da die Förderung für die Eltern, d. h. einen Elternteil, an das Kindergeld geknüpft ist, gehen wir in unserer Beispielrechnung der Einfachheit halber davon aus, dass der begünstigte Elternteil für die ersten 18 Jahre der Anlagedauer Kindergeld und somit die Förderung erhält. Pro Kind gibt es zusätzlich zur Regel-Förderung für jeden eingezahltem Euro 25 Cent vom Staat geschenkt, bis zu einer Maximalgrenze von 300 Euro Zuschuss pro Kind. Damit würde der förderfähige Elternteil bei der Mindestsparsumme von 10 Euro Eigenbeitrag pro Monat pro Kind jährlich 30 Euro vom Staat bekommen, bei der mittleren Sparrate sowie (aufgrund der Deckelung) bei der Höchstsparrate wären es jährlich 300 Euro je Kind. Auf die Maximalsumme des förderfähigen Eigenbetrages hat die Förderung keine Auswirkung. 

Bei einem Kind läge das Endkapital nach 40 Jahren bei einer Summe von rund 45.290 Euro (Mindestsparsumme), 453.930 Euro (mittlere Sparsumme) oder 1.036.740 Euro (Höchstsparsumme) . Bei zwei Kinder ergäbe sich unter den gleichen Voraussetzungen ein gerundetes Endkapital von respektive 51.670 Euro, 516.660 Euro bzw. 1.100.470 Euro.

*Wichtiger Hinweis: Die oben stehenden Beispielrechnungen beruhen auf einer angenommenen Wertentwicklung (nach Abzug der Fondskosten). Der zukünftige Ertrag der Wertpapieranlage ist aber nicht exakt bestimmbar. Je nach der Entwicklung der Wertpapiermärkte können die Ergebnisse der Fonds höher oder niedriger ausfallen. Die unverbindliche Beispielrechnung (Rechenirrtum vorbehalten) ist keine Anlageberatung und ersetzt diese auch nicht.

Wie kann ein diversifiziertes Altersvorsorgedepot aussehen?

Zunächst einmal: Das eine perfekte Altersvorsorgedepot gibt es nicht – es kommt vielmehr auf eine Vielzahl von Faktoren, wie die eigenen Vorlieben und das präferierte Risikoprofil, aber auch das persönliche Alter an.

Frühzeitige Vorsorge erlaubt größeren Spielraum für schwankungsanfällige Anlageformen wie Aktien. Langfristig gleichen sich Kursrückgänge aus. Wenn die Zeit bis zur Rente begrenzt ist, empfiehlt sich ein ausgewogener Mix, der auch Anleihen mit festen Zinsen einschließt. Der renommierte Ökonom Harry Markowitz befürwortete das 60:40-Portfolio, das 60 Prozent Aktien und 40 Prozent Anleihen umfasst. Die konkrete Aufteilung sollte jedoch auch der persönlichen Risikobereitschaft entsprechen. Anleihen mit festen Zinsen gelten generell als zuverlässiger, wenn auch weniger renditestark, während Aktien potenziell höhere Renditen bieten, jedoch auch stärkeren Wertschwankungen unterliegen. 

Ebenfalls wichtig: Risikostreuung durch breite Diversifizierung. Diversifizieren kann man auf verschiedene Art und Weise. So kann man das Kapital über verschiedene Anlageklassen verteilen, aber auch eine thematische und regionale Streuung kann helfen, das Verlustrisiko zu reduzieren.

Diversifizieren kann man auf verschiedene Art und Weise. So kann man das Kapital über verschiedene Anlageklassen verteilen, aber auch eine thematische und regionale Streuung kann helfen, das Verlustrisiko zu reduzieren.

Wichtig ist, immer im Hinterkopf zu behalten: Das Altersvorsorgedepot ist auf langfristige Anlage ausgelegt. Geht es an den Börsen also mal bergab, heißt es, einen kühlen Kopf zu bewahren und sich in Erinnerung zu rufen: Über einen langen Anlagezeitraum gleichen sich die börsentypischen Schwankungen in der Regel aus.

Wer sich die großen Indizes wie den Weltaktienindex MSCI World, den amerikanischen S&P 500 oder auch den deutschen Leitindex DAX ansieht, erkennt: Im Zeitverlauf zeigt die Kurve nach oben – auch wenn es zwischendurch Korrekturen gab.

Die Überlegungen, die in den Aufbau des eigenen Altersvorsorgedepot einfließen, sind vielfältig und können zunächst überwältigend wirken. Wie viel Risiko will ich eingehen? Wie viel Zeit möchte ich in die Pflege meines Depots investieren? Ist es mir wichtig, dass meine Geldanlage bestimmte ESG-Kriterien (ESG=Environmental, Social, Governance) erfüllen? Für eine kurze Orientierung geben wir euch ein paar Tipps, die bei der Auswahl helfen können.

Fonds und ETFs

Der Vorteil bei Fonds und ETFs liegt auf der Hand: Mit nur einem Investment kann man das Kapital diversifiziert anlegen, da man sich gleich ein ganzes Bündel an Einzelinvestments ins Depot holt. Bei Fonds kümmert sich zudem ein professionelles Fondsmanagement um Titelauswahl und Umschichtungen. ETFs sind dafür günstiger in der Kostenstruktur – denn sie bauen nur passiv einen Vergleichsindex nach.  

Die Auswahl ist riesig: Es gibt Fonds, die breit gestreut und global investieren, andere konzentrieren sich auf bestimmte Themen, Regionen und/oder Marktkapitalisierungen. Auch bei den ETFs gibt es Unterschiede, wobei sich große Indizes wie beispielsweise MSCI World oder FTSE All Country World den größten Unternehmen nach Marktkapitalisierung verschiedener Industrieländer zusammensetzen. Auch bei den großen regionalen Indizes wie S&P 500, FTSE 100, DAX 40, Euro Stoxx oder Nikkei 225 ist die Marktkapitalisierung die wichtigste Kennzahl – allerdings beschränkt auf das jeweilige Land bzw. die Region.  

Ein Blick auf die historische Wertentwicklung zeigt, wie sich die jeweiligen Fonds oder Indizes in der Vergangenheit geschlagen haben und wie sie Krisen überstanden haben. Dies ist allerdings keine Garantie für die zukünftige Wertentwicklung. Holt man sich mehrere Fonds und/oder ETFs ins Portfolio, lohnt es sich auch hier, zu diversifizieren.  

Aktien

Um ganz konkrete Aktien für das Vorsorgedepot auszuwählen, gibt es verschiedene Ansätze. Eine einfache Möglichkeit ist, sich zu überlegen, welche Unternehmen im Alltag eine wichtige Rolle spielen und unverzichtbare Produkte oder Dienstleistungen anbieten. Auch Firmen, die durch Innovationen, solide Unternehmensführung und starke Geschäftszahlen auffallen, sind interessant. Inspiration findet man zudem in Finanzpublikationen, Börsenbriefen und Analystenbewertungen. Hat man eine spannende Aktie entdeckt, sollte man die historische Wertentwicklung betrachten. Zwar gibt dies keine Garantie für die Zukunft, doch zeigt es, wie das Unternehmen in unterschiedlichen Marktphasen abgeschnitten hat. Weitere hilfreiche Informationen bieten Geschäftsberichte, gängige Aktienkennzahlen sowie technische Analysen und Chart-Signale. 

Eine einfache Möglichkeit ist, sich zu überlegen, welche Unternehmen im Alltag eine wichtige Rolle spielen und unverzichtbare Produkte oder Dienstleistungen anbieten.

Anleihen

Bei Anleihen kommt es in erster Linie darauf an, wie zahlungsfähig der Emittent ist. Mit der Beschränkung auf Staatsanleihen von EU-Mitgliedsstaaten sowie Schuldverschreibungen europäischer Institutionen, deutscher Länder und Gemeinden und anderer deutscher Körperschaften des öffentlichen Rechts trifft das BMF hier bereits eine Vorauswahl. Anleihen, die mit einem hohen Zins locken, sind anfälliger für Zahlungsausfälle – das soll im Altersvorsorgedepot vermieden werden. Übrigens: Da das Kapital im Vorsorgedepot eh langfristig gebunden ist, können die Laufzeiten der Anleihen auch problemlos länger ausfallen.

Sparpläne als Basis

Als Basisinstrument für das Altersvorsorgedepot sind Sparpläne sinnvoll. Diese gibt es für eine Vielzahl an ETFs, Fonds und auch Einzel-Aktien. Der große Vorteil eines Sparplans liegt im sogenannten Cost-Average-Effect, zu Deutsch Durchschnittskosteneffekt: Bei Sparplänen zahlt man regelmäßig einen festen Betrag ein. Wenn die Kurse hoch sind, werden somit weniger Anteile erworben, bei niedrigen Kursen hingegen mehr. Auf diese Weise glätten sich die typischen Börsenschwankungen. Der viel diskutierte „optimale Einstiegszeitpunkt“ verliert dadurch an Bedeutung, da es sich fast immer lohnt, einen Sparplan zu starten, unabhängig von der aktuellen Börsenlage. Gegen Ende der Sparphase, wenn die Auszahlungen beginnen, sollte man allerdings schon darauf achten, nicht gerade bei stark fallenden Kursen zu verkaufen.

Wichtig ist, sich von den vielen Möglichkeiten, das eigene Depot zu gestalten, nicht überwältigen zu lassen, sondern erst einmal mit der Altersvorsorge zu beginnen. Je länger man sich mit dem Altersvorsorgedepot und in der Folge mit den Kapitalmarktprodukten auseinandersetzt, desto besser kann man entscheiden, welche Strategie zu einem passt. Der Gesetzesentwurf mit der Steuerbefreiung ermöglicht es den Vorsorgenden, die Zusammensetzung ihres Depots jederzeit nach den eigenen Wünschen umstrukturieren zu können, um es nicht nur an die persönlichen Vorlieben, sondern auch den jeweiligen Lebensabschnitt anzupassen. 

Disclaimer: Ausdrücklich weist aktienrente.de darauf hin, dass ein Investment in Wertpapiere und sonstige Finanzinstrumente im Sinne des WpHG grundsätzlich mit erheblichen Chancen und Risiken (Preis-, Markt-, Währungs-, Volatilitäts-, Bonitäts- und sonstigen Risiken) verbunden ist und ein Totalverlust des investierten Kapitals nicht ausgeschlossen werden kann. Wir empfehlen deshalb jedem Leser und jeder Leserin, sich vor einer Anlageentscheidung intensiv mit den Chancen und allen Risiken auseinander zu setzen und sich umfassend zu informieren. Sämtliche verwendeten Wertentwicklungsangaben, sei es für die Vergangenheit oder im Sinne einer Prognose bzw. Einschätzung sind kein verlässlicher Indikator für künftige Ergebnisse bzw. Wertentwicklungen. Die hier angebotenen Beiträge dienen ausschließlich der Information und stellen keine Kauf- bzw. Verkaufsempfehlungen dar. Alle Informationen sind sorgfältig zusammengetragen, haben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind unverbindlich sowie ohne Gewähr. Des Weiteren dient die Bereitstellung der Information nicht als Rechtsberatung, Steuerberatung oder wertpapierbezogene Beratung und ersetzt diese nicht. Eine an den persönlichen Verhältnissen des Kunden ausgerichtete Anlageempfehlung, insbesondere in der Form einer individuellen Anlageberatung, der individuellen steuerlichen Situation und unter Einbeziehung allgemeiner sowie objektspezifischer Grundlagen, Chancen und Risiken, erfolgt ausdrücklich nicht. 

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